Die Bundesregierung hat schnelle Hilfe für Selbständige sowie Kleinstunternehmer beschlossen. Die Maßnahmen beinhalten im Einzelnen:
- Soforthilfe von 9.000 Euro für 3 Monate für Selbständige bis 5 Mitarbeiter, bis 10 Mitarbeiter Soforthilfe von 15.000 Euro für 3 Monate. Ab 11 Mitarbeiter will das Land Baden-Württemberg eine Zuschuss zur Bundesleistung geben.
- Soforthilfen können spätetesab kommenden Mittwoch über die IHKs und Handwerkskammern beantragt werden und sollen Ende der Woche fließen.
- Zusätzlich sind bereits am 21.03. die Richtlinien der KfW erleichtert worden.
- Zuverdienstgrenzen beim Kurzarbeitergeld gelten jetzt bis zur Höhe des bisherigen Gehalts.
- Zuverdienstgrenzen bei Frührente werden von bisher 6.000 Euro auf 44.000 Euro jährlich angehoben
- Mietnachlässe sind bis 30.06. befristet. Der Mieter muss aber glaubhaft nachweisen, dass er über kein größeres Vermögen hat oder dass er keine Einkünfte, auch nicht aus den verschiedenen Hilfsmaßnahmen oder Sozialleistung erhalten hat. Die Mietforderung bleibt aber trotzdem erhalten
Stand 22.03.2020, 21.00 Uhr