5 Mrd. zusätzliche Maßnahmen für Baden-Württemberg

Zusätzlich zu den am Mittwoch vom Bundestag zu beschließenden Hilfsmaßnahmen u.a. für Soloselbständige und Kleinstunternehmer legt des Land Baden-Württemberg auf Initiative der CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann ein Hilfspaket für baden-württembergische Unternehmen in Höhe von 5 Milliarden Euro auf. Die Programme von Bund und Land werden dabei bestmöglich aufeinander abgestimmt. Wir müssen betroffene Unternehmen klug und zielgerichtet unterstützen. Wir lassen niemanden allein!

Die Zuschuss-Kriterien für die direkten Zuschüsse an die Unternehmen sehen zunächst folgende einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Höchstzuschüsse vor:

  • Selbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter erhalten 9000 Euro
  • Betriebe bis 10 Mitarbeiter erhalten 15 000 Euro
  • Betriebe bis 50 Mitarbeiter erhalten 30 000 Euro

Die entsprechenden Anträge sollen spätestens ab Mittwoch unbürokratisch bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern gestellt werden können. Die Abwicklung läuft dann über die L-Bank.

Darüber hinaus prüft das das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf Vorschlag der CDU hin, das Programm des Landes zusätzlich auf Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern auszuweiten.

Neben den direkten Zuschüssen stellen wir über die L-Bank auch Mittel in Milliardenhöhe zur Stärkung des Eigenkapitals besonders betroffener Unternehmen bereit. Auch ein Krisenberatungsprogramm für Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen ist in Arbeit und das Bürgschaftsprogramm der L-Bank wird weiter ausgeweitet.

Stand 23.03.2020, 15.00 Uhr