Eckpfeiler der Finanzierung der Haushalte der Koalition weggebrochen
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den 2. Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Nachtragshaushalt hatte die Ampel-Koalition versucht, die Schuldenbremse zu umgehen und Corona-Hilfsgelder, die mit Neuverschuldung finanziert worden wären, in ein Sondervermögen für den Klimaschutz zu verschieben. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben gegen diese Praxis in Karlsruhe geklagt und nun vollumfänglich Recht bekommen.
Der Biberacher Haushaltspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte dazu nach der Entscheidung:
„Das Urteil ist mehr als eine schallende Ohrfeige für die Ampelkoalition. Das Bundesverfassungsgericht hat gleich in drei Punkten die Verfassungswidrigkeit gesehen und eindrücklich dokumentiert, dass wir richtig lagen, mit unserer Einschätzung der Verfassungswidrigkeit dieses Selbstbedienens der Bundesregierung Ende 2021 – lange bevor der Krieg in der Ukraine begann.
Erstens sieht das Bundesverfassungsgericht keine Notsituation, wie es die Pandemie war, zweitens ist die Anrechnung der Verschuldung auf die ausgesetzte Schuldenbremse von 2021 unzulässig und drittens ist die Vorherigkeit nicht gegeben, also der Beschluss vor dem Jahr, für den er gelten soll. Das Bundesverfassungsgericht hat damit klar gestellt, dass man keine Schulden auf Vorrat aufnehmen kann und darf. Damit ist ein wichtiger Eckpfeiler der Finanzierung der Haushalte der Ampel weggebrochen. Die Planungen der Bundesregierungen werden völlig gesprengt, auch weil die schon ausgegebenen Gelder nun woanders eingespart werden müssen.
Ich bin sehr gespannt, wie die Ampel diese von ihr selbst verursachte Haushaltskrise überwinden möchte und ich befürchte, dass die finanziellen Auswirkungen auf die reale Wirtschaft in Deutschland durchschlagen. Der ganze Vorgang muss meines Erachtens personelle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Versuch, die riesige Summe von 60 Milliarden Schulden der Vorgängerregierung unterzuschieben, ist damit krachend gescheitert.“
- Ausstellung des Kleintierzuchtvereins Biberach im Wolfental
- Bischof-Sproll-Bildungszentrum in Berlin