Informationen zur Soforthilfe bei IHK und Handwerkskammer

Die Soforthilfen von Bundesregierung und Landesregierung können bei den IHKs und Handwerkskammern beantragt werden.

Dies läuft wie folgt ab:

Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.  Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Hier finden Sie aktuelle Informationen der Kammern:

IHK Ulm

www.ulm.ihk24.de/corona

Die Corona-IHK Hotline 0731 173-333

IHK Bodensee-Oberschwaben

https://www.weingarten.ihk.de/servicemarken/wirtschaftsstandort-bodensee-oberschwaben/coronavirus/finanzierungshilfen-fuer-unternehmen-4719138

Telefon: 0751 409-0

Handwerkskammer Ulm

www.hwk-ulm.de/soforthilfe (ab Mittwoch)

Corona-Hotline: 0731-1425-6900 für Fragen zu u.a. Arbeitsausfällen, Liquiditätsproblemen, Kurzarbeitergeld, Gesundheitsschutz für Mitarbeiter, Auftragsstornierungen oder Soforthilfen. Von Montag bis Samstag: von 7 bis 19:30 Uhr.

Stand 24.03.2020, 17.40 Uhr