In der familienpolitischen Debatte wurde über die weitere Verwendung der Mittel für das Betreuungsgeld diskutiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli fehlt die Zuständigkeit des Bundes für ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro. Zuständig wären die Länder. Josef Rief machte sich dafür stark, dass die Gelder weiterhin den Familien zugute kommen sollen. So kann sich Rief vorstellen, den Bundesländern Mittel für ein Fortsetzen des Betreuungsgeldes zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Weiterhin setzt sich Rief für ein familienfreundliches Umfeld ein, damit junge Menschen heutzutage nicht nur über ein oder zwei Kinder nachdenken, sondern sich auch ein Leben mit drei oder mehr Kindern gut vorstellen können.
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