14.07.2010 Josef Rief: Ferienjobs für Jugendliche bleiben anrechnungsfrei


Eine gute Nachricht hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief. Zu Beginn der Ferienzeit für junge Leute bereit: Künftig werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb 1.200 Euro im Jahr liegt. Desweitern dürfen die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein.

Reif hatte sich für diese Neuregelung eingesetzt.

"Jugendliche werden motiviert und sehen, dass sich in unserm Land Anstrengung und Leistung lohnen. So können sie sich größere Wünsche erfüllen oder Geld für den Führerschein zurücklegen." begründet Rief seine Haltung. Dies stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen.

"Damit die betroffenen Familien bereits in diesen Sommerferien davon profitieren war es wichtig, diese Regelung schon vor der Neuregelung der generellen Hinzuverdienstgrenzen im Herbst zu beschließen," erklärt der Abgeordnete. Die christlich-liberale Bundesregierung habe zügig gehandelt. Pünktlich zum Beginn der Sommerferien hatte das Arbeitsministerium die Verordnung in Kraft gesetzt. Bislang wurde das von Schülern verdiente Geld ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet. Dies führte einerseits zu weniger Leistungsbezügen in den Familien. Andererseits wurde die grundsätzliche Bereitschaft vieler Jugendlichen, durch Ferienjobs selbst etwas Geld zu verdienen, gebremst.



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