17.06.2010 Josef Rief MdB: Ein guter Tag für den Wald im Landkreis - Die kleinen Waldbesitzer werden durch das neue Bundeswaldgesetz gestärkt


Landkreis Biberach - "Der 17. Juni war mit der überfälligen Verabschiedung des Bundeswaldgesetzes in guter Tag für den deutschen Wald und für die vielen Waldbesitzer im waldreichen Landkreis Biberach", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief. Mit fast 40.000 ha hat der Landkreis Biberach einen Waldanteil von gut 28 Prozent, lediglich 10,79 Prozent beträgt die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Landkreis. Mit dem neuen Gesetz, so Rief, seien die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft gesichert. Bundesweit bewirtschaften rund zwei Millionen Waldbesitzer eine Waldfläche von 11,1 Millionen Hektar, das sind etwa 31 Prozent des Bundesgebietes.

Das Waldgesetz greift dringend notwendige Änderungen im Bereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf. Die Zusammenschlüsse und damit der kleine Waldbesitzer werden gestärkt, indem sie jetzt Holzprodukte gemeinsam vermarkten dürfen. Weiterhin wird der Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen geregelt und diese Flächen werden aus dem Waldbegriff ausgenommen. "Diese Regelung ist seit Jahren überfällig und wird von allen Interessensgruppen gefordert, die es mit dem Anbau von Biomasse ernst meinen und den Anteil erneuerbarer Energien steigern wollen", so Josef Rief MdB. Durch den Abschluss von Kurzumtriebsplantagen und Agrarforstflächen haben nach Riefs Angaben CDU/CSU und FDP die Basis für Zusatzeinkommen in der Land- und Forstwirtschaft und eine noch bessere Klimabilanz durch die damit verbundene Nutzung des höheren Cs-Reduktionspotentials von Holz geschaffen.

Auch bei den Pflichten zur Verkehrssicherung im Wald kommt es zu einer eindeutigeren rechtlichen Formulierung für die Waldbesitzer. Waldtypische Gefahren müssen zukünftig von allen Besuchern der Wälder beachtet werden und der Waldbesitzer wird von der Haftung hierfür freigestellt. "Auch diese Regelung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn wer in den Wald geht, muss darauf achten, dass er sich durch verantwortungsvolles Verhalten keiner Gefahr aussetzt", so Rief.

Die Forderung der Naturschutzverbände, verbindliche Regelungen zur Bewirtschaftung des Waldes festzuschreiben, sei in einem Bundesgesetz nicht notwendig gewesen, weist Rief Kritik von Naturschutzverbänden, von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zurück. Diese Forderungen seien in den Landeswaldgesetzen geregelt. Und daran wolle man nichts ändern. Der Aufbau stabiler Wälder, der Schutz des Bodens und die Förderung der biologischen Vielfalt seien für jeden Waldbesitzer selbstverständliche Ziele zu einer langfristigen und nachhaltigen Sicherung seines Eigentums, so der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Biberach.



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